Unsere Kanzlei ist auf die Vertretung der Anleger/Verbraucher spezialisiert.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist der Oberbegriff für alle Rechtsangelegenheiten die sich mit Finanz- und Anlageprodukten befassen. Unsere Kanzlei hat sich hierbei auf die Vertretung der Anleger / Verbraucher spezialisiert. Beispielsweise sind hier zu nennen:
Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsfragen im Bezug auf Anlageprodukte, insbesondere:
Wertpapierhandel, Depotgeschäfte, Investmentgeschäfte