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Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Wir unterstützen Sie im Bereich Arbeitsrecht.

Ein Rechtsgebiet, das für jeden schnell akut werden kann, ist das Arbeitsrecht. Hier ist ein zentraler Bereich der eigenen Existenz betroffen. Im Geschäftsverhältnis zwischen Unternehmern und abhängig Beschäftigten entstehen häufig Konflikte. Wir vertreten mit Sensibilität für das Umfeld je nach Fall beide Seiten.


Statt "Arbeitsrecht" müsste man eigentlich "Recht der abhängigen Arbeit" sagen: Es erfasst diejenigen Männer und Frauen, die weisungsgebundene Arbeit leisten. Dies sind rund 90% aller Erwerbstätigen – rechnet man die ca. 8% Beamten mit, die einen Sonderstatus haben, die aber in vielem den Arbeitnehmern ähnlich sind. Arbeitsrecht betrifft nicht nur die ganz große Mehrheit der aktiven Bevölkerung, es regelt auch einen zentralen Bereich der Existenz des einzelnen. Noch immer verbringt fast jeder Arbeitnehmer bis zur Hälfte seines aktiven Daseins am Arbeitsplatz. Und nicht nur das: Lebensstandard und Sozialprestige bestimmen sich in der Regel nach der Stellung im Betrieb; wer dort nichts gilt, wird es meist auch in der "Freizeitgesellschaft" schwer haben. 


In der Marktwirtschaft besteht ein Interessenkonflikt zwischen Unternehmern und abhängig Beschäftigten: Je höher die Löhne und je kürzer die übliche Wochenarbeitszeit, um so gewichtiger die Kosten der Unternehmer. Dazu kommen Autoritätskonflikte, als all jene Meinungsverschiedenheiten, die daraus entstehen, dass Menschen von Weisungen anderer abhängig sind.Das Arbeitsrecht gehört z.T. zum Privatrecht (insbes. das sog. Individualarbeitsrecht, beruhend auf BGB, HGB, GewO usw.), z.T. zum öffentlichen Recht (insbes. das Arbeitsschutz- und Arbeitszeitrecht sowie das kollektive Arbeitsrecht im BetrVerfG, SchwerbehindertenG, HeimarbeitsG usw.). Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht sind der Arbeitsgerichtsbarkeit zugewiesen.

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